Stiftung Rehabilitationszentrum Berlin-Ost

Am 22. September 2008 erkannte der Senat von Berlin die Gründung der Stiftung Rehabilitationszentrum Berlin-Ost an. Es handelt sich um eine sog. Anstaltsstiftung, d.h. das Vermögen des Vereins Rehabilitationszentrum Berlin-Ost ist in eine Stiftung überführt worden. Die Tochtergesellschaften des Vereins sind zu gleicher Zeit Tochtergesellschaften der Stiftung geworden, ohne ihren Rechtsstatus als gemeinnützige GmbHs zu verändern.
Dieser Rechtsakt ist das Ergebnis einer langen Diskussion im Verein Rehabilitationszentrum Berlin-Ost e. V. Die Mitgliederversammlung zog den Schluss, dass die Intentionen der Gründergeneration des Vereins auch in der Perspektive in der Rechtsform einer Stiftung am besten gewahrt werden können. Sie ermächtigte lt. Beschluss den Vorstand, die Gründung der Stiftung zu betreiben. Der Vorstand hat den Beschluss ausgeführt. Die Stiftung unterliegt seit ihrer Gründung der staatlichen Aufsicht und Kontrolle. Sie schließen die Einhaltung des festgeschriebenen Stiftungszwecks sowie die Erhaltung des Vermögens der Stiftung ein.
Die Stiftung ist Mitglied des Deutschen Paritätischer Wohlfahrtsverband und des Special Olympics Deutschland e.V

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